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Lockdown-Maßnahmen für Bayern beschlossen: Das sind die Regeln

Nachdem gestern Bund und Länder die neuen Corona-Maßnahmen beschlossen haben, wurden sie heute vom bayerischen Kabinett auch noch mal offiziell verabschiedet.

Nach dem Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern, hat jetzt auch das Bayerische Kabinett genau diese Maßnahmen verabschiedet. Damit treten sie ab kommenden Montag, 02.11., in Kraft und gelten den ganzen November: 

 

  • man darf sich nur noch mit Personen eines zweiten Hausstandes treffen. Die Personenanzahl darf dabei 10 nicht überschreiten. Das gilt auch für die private Wohnung.

  • Schulen und Kitas sollen offen bleiben, so lange es geht.

  • nur zwingend notwendige und nicht touristische Übernachtungen bleiben erlaubt

  • überregionale tagestouristische Ausflüge sind untersagt

  • Theater und Konzerthäuser müssen schließen

  • Spielhallen, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder, Zoos müssen ebenfalls zu machen

  • Gaststätten, Bars und Kneipen dürfen nur noch Lieferung und Abholung von Speisen anbieten. Kantinen dürfen geöffnet bleiben

  • Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

  • Geschäfte dürfen unter Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben. 10qm pro Kunde müssen zur Verfügung stehen.

  • Freizeit- und Amateursportbetrieb muss eingestellt werden - Individualsport bleibt erlaubt.

  • Profisport darf nur noch ohne Zuschauer stattfinden - gilt auch für die Bundesliga

  • Veranstaltungen werden untersagt

 

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