Lockdown-Maßnahmen für Bayern beschlossen: Das sind die Regeln
Nachdem gestern Bund und Länder die neuen Corona-Maßnahmen beschlossen haben, wurden sie heute vom bayerischen Kabinett auch noch mal offiziell verabschiedet.
Nach dem Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern, hat jetzt auch das Bayerische Kabinett genau diese Maßnahmen verabschiedet. Damit treten sie ab kommenden Montag, 02.11., in Kraft und gelten den ganzen November:
- man darf sich nur noch mit Personen eines zweiten Hausstandes treffen. Die Personenanzahl darf dabei 10 nicht überschreiten. Das gilt auch für die private Wohnung.
- Schulen und Kitas sollen offen bleiben, so lange es geht.
- nur zwingend notwendige und nicht touristische Übernachtungen bleiben erlaubt
- überregionale tagestouristische Ausflüge sind untersagt
- Theater und Konzerthäuser müssen schließen
- Spielhallen, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder, Zoos müssen ebenfalls zu machen
- Gaststätten, Bars und Kneipen dürfen nur noch Lieferung und Abholung von Speisen anbieten. Kantinen dürfen geöffnet bleiben
- Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
- Geschäfte dürfen unter Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben. 10qm pro Kunde müssen zur Verfügung stehen.
- Freizeit- und Amateursportbetrieb muss eingestellt werden - Individualsport bleibt erlaubt.
- Profisport darf nur noch ohne Zuschauer stattfinden - gilt auch für die Bundesliga
- Veranstaltungen werden untersagt



















