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Sühneversuche in der ehemaligen Gemeinde Oberharthausen 1929 bis 1975

 

Die Bürgermeister der Gemeinden hatten die Aufgabe, bei Streitigkeiten, Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten die beiden Parteien zu einem "Sühneversuch" an einen Tisch zu bringen. Hier sollten die Unstimmigkeiten wenn möglich beigelegt werden, damit es zu keiner Gerichtsverhandlung kommen muss. Manchmal fand man im "Sühneversuch" eine Einigung, manchmal aber nicht und dann wurde es  gerichtsmäßig.

Dieser Sühneversuch erinnert ein wenig an die Fernsehserie vom "Königlich Bayerischen Amtsgericht". Man kann sich gut vorstellen, dass es in der Amtsstube von den hiesigen Bürgermeistern ähnlich abgelaufen ist. Hier wurden die Fälle von Oberharthausen von 1929 bis 1975 gelistet, aber ohne die Personen beim Namen zu nennen, aus Rücksicht auf die noch lebenden Nachfahren.

Quelle: Stadtarchiv Geiselhöring 

 

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Verordnung für die Gemeinden vom Landratsamt zum Sühnevdersuch

 

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